Grundprinzipien des europäischen Rechts im Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und Souveränität
Köln – In einem zunehmend verflochtenen europäischen Rechtsraum treten grundlegende Prinzipien zutage, die die Anwendung von Recht zwischen Mitgliedstaaten bestimmen. Sie stehen für den Schutz der Rechte, die Rechtssicherheit und die gerichtliche Zusammenarbeit. Ein zentrales Element bildet das Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, verankert in Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-Verordnung), welche die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU regelt. Dieses Recht wird häufig angeführt, um sich der Vollstreckung ausländischer Urteile zu widersetzen – allerdings findet es dort seine Grenzen, wo es zur bloßen Verzögerung rechtmäßiger Entscheidungen missbraucht wird. Daneben...
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