Genehmigung der Questura für AIRE-Anmeldung und Passausstellung
In verschiedenen Verwaltungsverfahren, die italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland betreffen, verlangt das italienische Konsulat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung („nulla osta“) von der zuständigen Polizeibehörde (Questura) in Italien. Dies geschieht insbesondere in folgenden Fällen: • Bei einem Antrag auf Eintragung in das AIRE-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero); • Bei der Beantragung oder Verlängerung eines italienischen Reisepasses beim Konsulat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein vorbereitendes Gutachten, das das mögliche Vorliegen von Hindernissen wie strafrechtlichen Verurteilungen, behördlichen Maßnahmen oder gerichtlichen Verpflichtungen prüfen soll. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieses Gutachten nicht bindend ist: Die entscheidende Behörde muss die Gesamtsituation des Bürgers eigenständig bewerten. WAS IST DIE...
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